Feuerwerk für Silvester oder Hochzeiten, Jubiläen und Geburtstage.
Verkauf von Feuerwerk der Kategorie 2 (Silvesterfeuerwerk) innerhalb des Jahres nur gegen Vorlage einer Sondergenehmigung (z.B. Ordnungsamt) oder eines Gewerbescheins ! Silvesterbestellungen sind ganzjährig möglich, die Auslieferung erfolgt zu den gesetzlich festgelegten Verkaufstagen. Verkauf oder Abholung in Sedlitz nach Absprache möglich.
Lieferungen von Feuerwerk (auch von oder an Privatkunden) erfolgen mit Speditionen nur an eine beliebige Geschäfts- , Behörden- oder Firmenadresse!
Mindestbestellwert 150,- Euro von Artikeln der Kategorie 2.
Für diese Artikel ist ein Altersnachweis erforderlich. (Nur einmalig bei registrierten Kunden)
Keine Bestellanname mehr ab 12.12. für das laufende Jahr!
Gilt nicht bei Selbstabholung.